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Arbeitsvertrag und Telearbeit

Durch Telearbeit können Leistungs- und Beweisprobleme auftreten, insbesondere bei der Vertragserfüllung, wenn im Zuge eines elektronischen Dokumentenaustauschs zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und anschließender Bearbeitungen auf beiden Seiten, speziell im Falle von Mängeln, die Anteile nicht mehr klar abgegrenzt werden können. Diese Kehrseite der an sich vorteilhaften Telekooperation sollte in den zugrundeliegenden Arbeitsverträgen behandelt werden (Übergabeprozeduren).

Liegt ein Heimarbeitsverhältnis vor, so ist damit in Bezug auf den Kündigungsschutz, vor allem aber auch auf die Regelmäßigkeit der Beschäftigung eine Schlechterstellung des Heimarbeiters verbunden. Entscheidende Kriterien für die entsprechende Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses sind die Weisungsgebundenheit und die Überwachung. Findet letzteres statt, so deutet dies auf Arbeitnehmereigenschaften hin. Auch im Falle einer weitestgehend durch Rechnerprogramme organisierten Kontrolle der Leistungen wird nach vorherrschender Ansicht von einem Arbeitnehmerstatus auszugehen sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber Zugriff zu auf dem Server gespeicherten Arbeitsergebnissen hat.


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