Befristung oder Bedingung
Ohne dass es einer Kündigung bedarf, endet das auf nur bestimmte Zeit eingegangene (befristete) Arbeitsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen, da der Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz hat, nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen geschlossen werden. Bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Frist gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen.Seitenanfang
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