advoprax AG
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Außerordentliche Kündigung

Diese Form der Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis vorzeitig und ohne Beachtung geltender Kündigungsfristen. Sie ist bei befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen zulässig.

Die außerordentliche Kündigung ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
  • Schriftform (s.o.)
  • Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes
  • Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist muss unzumutbar sein.
  • Sie muss die letzt mögliche Maßnahme (ultima ratio) sein
  • Nur innerhalb von 2 Wochen nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund möglich; nach Fristablauf gilt das Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses als zumutbar.
Die Angabe von Kündigungsgründen muss nur auf Verlangen des anderen Teils unverzüglich schriftlich erfolgen; dies gilt auch für die ordentliche Kündigung.


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