Außerordentliche Kündigung
Diese Form der Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis vorzeitig und ohne Beachtung geltender Kündigungsfristen. Sie ist bei befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen zulässig.Die außerordentliche Kündigung ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Schriftform (s.o.)
- Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes
- Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist muss unzumutbar sein.
- Sie muss die letzt mögliche Maßnahme (ultima ratio) sein
- Nur innerhalb von 2 Wochen nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund möglich; nach Fristablauf gilt das Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses als zumutbar.
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