Wie wird Widerspruch gegen den Arbeitslosengeldbescheid eingelegt?
Sind Sie der Meinung, dass Ihnen mehr Arbeitslosengeld zusteht, als Ihnen zuerkannt worden ist, Sie eine Kürzung des Arbeitslosengeldes als unrechtmäßig empfinden, oder aus ähnlichen Gründen, können Sie gegen den Bewilligungsbescheid innerhalb eines Monats Widerspruch beim Arbeitsamt einlegen. Der Widerspruch muss begründet werden.Das Arbeitsamt prüft die Angelegenheit daraufhin erneut und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht.
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