Wie wird gegen den Arbeitslosengeldbescheid geklagt?
Wurde der Bescheid des Arbeitsamtes auch nach Ihrem Widerspruch wiederum nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit über den Klageweg den Bescheid zu anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage von Ihnen oder Ihrem Anwalt beim zuständigen Sozialgericht.Sind sie wirtschaftlich nicht in der Lage die Kosten für eine Rechtsberatung bei ihrem Anwalt bzw. eventuelle Gerichtskosten aufzubringen, können Sie Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
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