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Wie lange wird ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gewährt?

Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, hängt zum Einen von Ihrem Lebensalter, und zu Anderen davon ab, wie lange Sie in den letzten 3 Jahren, bei der Bundesanstalt für Arbeit versicherungspflichtig waren. Hierbei gilt eine Mindestdauer von 360 Tagen innerhalb der letzten zwei Jahre.

Die genaue Dauer, für die Arbeitslosengeld gezahlt wird, können Sie der folgenden Auflistung für die Regelanwartschaftszeit entnehmen:

Bei einem Versicherungspflichtverhältnis von 12 Monaten/ 360 Kalendertagen gilt:

  • 6 Monate/ 180 Kalendertage Anspruch

Bei einem Versicherungspflichtverhältnis von 16 Monaten/ 480 Kalendertagen gilt:

  • 8 Monate/ 240 Kalendertage Anspruch

Bei einem Versicherungspflichtverhältnis von 20 Monaten/ 600 Kalendertagen gilt:

  • 10 Monate/ 300 Kalendertage Anspruch

Bei einem Versicherungspflichtverhältnis von 24 Monaten/ 720 Kalendertagen gilt:

  • 12 Monate/ 360 Kalendertage Anspruch

Bei einem Versicherungspflichtverhältnis von 30 Monaten/ 900 Kalendertagen gilt:

  • unter 50 Jahre: 12 Monate/ 360 Kalendertage Anspruch
  • ab 50 Jahre:     15 Monate/ 450 Kalendertage Anspruch

Bei einem Versicherungspflichtverhältnis von 36 Monaten/ 1080 Kalendertagen gilt:

  • unter 55 Jahre: 12 Monate/ 360 Kalendertage Anspruch
  • ab 55 Jahre:      18 Monate/ 540 Kalendertage Anspruch

Bei einem Versicherungspflichtverhältnis von 48 Monaten/ 1440 Kalendertagen gilt:

  • unter 58 Jahre: 12 Monate/ 360 Kalendertage Anspruch
  • ab 58 Jahre:     24 Monate/ 720 Kalendertage Anspruch

Für die so genannte Kurze Anwartschaftszeit gilt die folgende Auflistung:

Bei einem Versicherungspflichtverhältnis von 6 Monaten / 180 Kalendertagen gilt:

  • 3 Monate/ 90 Kalendertage Anspruch

Bei einem Versicherungspflichtverhältnis von 8 Monaten / 240 Kalendertagen gilt:

  • 4 Monate/ 120 Kalendertage Anspruch

Bei einem Versicherungspflichtverhältnis von 10 Monaten/ 300 Kalendertagen gilt:

  • 5 Monate/ 150 Kalendertage Anspruch


Sonder- und Übergangsregelungen, auf die an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden soll, gelten für Wehr- oder Zivildienstleistende, die in den letzten 3 Jahren 10 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben und unter bestimmten Umständen für ältere Arbeitslose.

Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr erreicht worden ist.



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