advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de
Startseite Rechtsinformationen Arbeitsrecht Allgemeines zum Mobbing Welche Folgen kann Mobbing grundsätzlich haben?

Welche Folgen kann Mobbing grundsätzlich haben?

Die Folgen von Mobbing sind vielfältig:

  • anhaltender und zunehmender Stress
  • unterbrochener Arbeitsrhythmus
  • Versetzungen, Abmahnungen, Kündigung, Frühverrentung
  • Beeinträchtigung und Zerstörung sozialer Beziehungen (Kollegen. Freunde, Familie, Partnerschaft)
  • körperliche Beschwerden, wie Atemnot, Herzschmerzen, Magenschmerzen, Muskelverspannungen (bis hin zu Wirbelsäulenschäden), sehr oft Kopfschmerzen
  • psychische Beeinträchtigungen wie Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, Gedankenautomatismen (Grübelzwang), Reizbarkeit, Merkfähigkeits- und Gedächtnisstörungen
  • Erschöpfungs- und Versagenszustände bis hin zu anhaltendem ängstlichen und depressiven, paranoiden oder querulatorischen Erleben, nicht selten auch Selbsttötung
  • Besondere Beachtung verdient in diesem Zusammenhang die posttraumatische Belastungsstörung, ein Erkrankungskomplex, der mit intensivem Erleben von Angst, Schrecken und Hilflosigkeit einhergeht, spätestens nach einem halben Jahr Mobbing auftritt und zum Übergang in noch schwerwiegendere (chronische) Krankheitsbilder neigt
  • Psychosomatische Erkrankungen, wie z.B. Schlafstörungen, Blutdruckschwankungen, bis hin zu Herzinfarkt und Magen- Darmerkrankungen bei grundsätzlich (stressbedingter) erhöhter Krankheitsanfälligkeit


Seitenanfang