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Wie sind 400-EUR-Jobs anzumelden?

Arbeitgeber müssen ihre auf 400-EUR–Basis beschäftigten Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsträgern anmelden. Auch Privathaushalte mit entsprechenden Beschäftigten müssen diese nunmehr melden und erhalten vom zuständigen Arbeitsamt bei der erstmaligen Anmeldung eines Minijobbers eine Betriebsnummer, die entsprechend anzugeben ist. Die Betriebsnummer kann auf Antrag beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit angefordert werden. Nach dem Ausfüllen eines Personalfragebogens, damit der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber sozialversicherungsrechtlich beurteilt werden kann, kann die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale erfolgen.


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